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Zitiert in:
- ArbRAktuell
- 2012
- Heft 9 (Seite 209-232)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Bauer: Auskunftsanspruch von Bewerbern
- Fabritius: Erledigung eines Beschlussverfahrens durch Rücktritt des Betriebsrats
- Lingemann: Stichtagsklausel und Weihnachtsgratifikation
- Hermann: Weiterbeschäftigungsverlangen gem. § 78a BetrVG nur innerhalb von 3 Monaten vor Beendigung der Ausbildung
- Arnold: Tarifliche Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsansprüche können deutlich kürzer als ein Jahr sein
- Söhl: Reichweite der Sperrwirkung des § 77 III 1 BetrVG
- Winzer: Übertragener Betriebsteil muss beim Veräußerer bereits bestehen
- Müller: Klage auf Abgabe einer Willenserklärung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- Beck: Liegt Prüfungszeitraum für die Betriebsrentenanpassung vor und nach dem 01.01.2003, kann Teuerungsrate mit der Rückrechnungsmethode berechnet werden
- Gerstner: Arbeitgeber darf nicht auf Dateien des Betriebsrates zugreifen
- Steiner: Dem Arbeitgeber darf nicht das alleinige Gestaltungsrecht über einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand übertragen werden
- Stück: Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet
- Sacher: Im ruhenden Arbeitsverhältnis entsteht kein Urlaubsanspruch
- Brodtrück: Erforderliche Kommunikationstechnik des Betriebsrats
- Heft 9 (Seite 209-232)
- 2012