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Zitiert in:
- ArbRAktuell
- 2012
- Heft 13 (Seite 303-333)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Arnold: Urlaubsabgeltungsanspruch unter liegt auch bei arbeitsfähigen Arbeitnehmern nicht dem Fristenregime des BUrlG
- Beck: Sieht eine vor 2008 entstandene Versorgungsordnung eine Altersrente mit 65 Jahren vor, ist dies als Verweis auf die gesetzliche Regelaltersgrenze auszulegen
- Schuster: Auswirkungen des Betriebsübergangs auf variable Vergütungen
- Göpfert: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Lingemann: Zur Verrechnung eines Überstundenguthabens mit Minusstunden muss der Arbeitgeber ausdrücklich berechtigt sein
- Wißmann: Dynamische Blankettverweisung wirkt nach Verbandsaustritt nur statisch
- Schütte/Lange: Anrechnung von Urlaub im Doppelarbeitsverhältnis
- Schrader: Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs und Anwendbarkeit von tariflichen Ausschlussfristen
- Hermann: Betriebsübergang trotz Stilllegungsabsicht – Darlegungslast des Arbeitgebers
- Göpfert: Entschädigungsansprüche gegen öffentliche Arbeitgeber
- Kramer: Arbeitnehmereigenschaft eines Lehrers in einer JVA
- Winzer: Unbegründetheit der Änderungsschutzklage
- Mävers: Schulung für Betriebsratsmitglieder über aktuelle Rechtsprechung
- Gragert: Die Beleihung eines Sicherheitsassistenten nach § 5 IV LuftSiG schließt die Anwendung des AÜG nicht aus
- Arnold: Befristete Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang ist nur bei Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes wirksam
- Schindele: Unwirksame Verweisungsklausel wegen Verstoßes gegen den Equal Pay-Grundsatz
- Schindele: Leiharbeitnehmer müssen die tatsächlichen Voraussetzungen für Ansprüche aus «Equal Pay» im Detail darlegen und beweisen
- Stück: Innerbetriebliche Stellenausschreibung ohne Befristungshinweis
- Seeger: Teilwiderruf einer Versorgungszusage bedarf keiner schriftlichen Erklärung gegenüber betroffenen Arbeitnehmern
- Schindele: Gleichbehandlungswidrige Vergütungserhöhung
- Heft 13 (Seite 303-333)
- 2012