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Zitiert in:
- ArbRAktuell
- 2012
- Heft 16 (Seite 389-412)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Lingemann: Urlaubsansprüche verfallen bei Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
- Kern: Tariflicher Mehrurlaub nach TV-L verfällt aufgrund des tariflichen Fristenregimes am 31. Mai des Folgejahres
- Günther: Lohnwucher bei Rettungssanitätern
- Müller: Anspruch auf eine Sonderzahlung – Stichtagsregelungen
- Göpfert: Auslegung einer tariflichen Verfallklausel
- Beck: Auslegung einer Versorgungsordnung kann ergeben, dass Altersteilzeitmitarbeiter bei der Berechnung der Betriebsrente nicht wie Teilzeitmitarbeiter zu behandeln sind
- Bauer: Beginn der Ausschlussfrist bei Diskriminierung
- Söhl: Darlegungs- und Beweislast zur Arbeitnehmereigenschaft im aut-aut-Fall
- Görg: Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Einführung einer Videoüberwachung
- Schindele: Equal-pay-Ansprüche und Ausschlussfristen
- Söhl: Anwendbarkeit tarifvertraglicher Ausschlussfristen auf die Rückforderung von Arbeitsvergütung im Rahmen der Insolvenzanfechtung
- Raif: Gebot der Rechtsquellenklarheit gilt nur für normative Kollektivregelungen
- Fleddermann: Auskunftspflicht zur sozialen Auswahl auch bei Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
- Brodtrück: Kündigung während Elternzeit und Mutterschutz
- Heft 16 (Seite 389-412)
- 2012