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Zitiert in:
- ArbRAktuell
- 2012
- Heft 20 (Seite 495-517)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Kasprzyk: Bewusst lückenhafte tarifliche Regelung
- Haußmann: Verweisung auf kirchliche Arbeitsbedingungen ist im Zweifel umfassend
- Bauer: Vergütungserwartung bei Überstunden
- Söhl: Kreis der Zahlungsempfänger bei der Auflösung des ERA-Anpassungsfonds
- Raif: Ausschluss des Mitbestimmungsrechts wegen Tarifvorbehalt
- Günther: Zuständigkeit des GBR für Schichtrahmenplan bei betriebsübergreifender technisch-organisatorischer Verknüpfung der Arbeitsabläufe
- Göpfert: Blutspendedienst des DRK ist kein Tendenzbetrieb
- Manske: Gewährung des Zutrittsrechts zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung
- Haußmann: Im Tarifvertrag kann die Nachwirkung konkludent ausgeschlossen sein
- Schuster: Verlängerte Anrufungsfrist bei Befristungskontrollklagen
- Lingemann: Kündigung erst nach Mitteilung über den Eintritt der Fiktion der Zustimmung des Integrationsamts ist noch unverzüglich
- Brodtrück: Zwangsvollstreckung der Weiterbeschäftigung
- Brodtrück: Kein Vertrauensschutz des Verleiharbeitgebers
- Schindele: Insolvenzgeld kann auch nach Insolvenzeröffnung beantragt werden
- Heft 20 (Seite 495-517)
- 2012