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ASR 2022, 280
LSG Niedersachsen-Bremen: SGB V: Ein querschnittsgelähmter Versicherter, der mit einem Aktivrollstuhl nicht mehr ausreichend versorgt ist und Elektrounterstützung benötigt, kann nicht gegen seinen Willen auf einen Elektrorollstuhl verwiesen werden, der ihn zur Passivität bei der Erschließung des Nahbereichs zwingt.
Urteil vom 13.09.2022 - L 16 KR 421/21