- ASR
- 2024
- Heft 5 (Seite 185-236)
- Aufsätze
- Heinz: Verhinderte oder verspätete Antragstellung im Recht der Sozialen Entschädigung
- I. Zum Anlass dieser Abhandlung
- II. Grundsätzliches zum Antrag
- III. Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten des Sozialleistungsträgers im Zusammenhang mit unterlassener oder fehlerhafter Antragstellung
- IV. Zu den rechtlichen Folgen falscher Beratung und Auskunft, auch unter dem Gesichtspunkt der falschen Reaktion anlässlich fehlender Beantragung von Entschädigung durch Kinder nach Gewalterfahrung
- V. Ein paar Anmerkungen zur Sonderregelung des § 16 SGB I im Zusammenhang mit der Antragstellung
- VI. Der Umgang mit dem Grundsatz der deutschen Amtssprache und den einschlägigen Sonderregelungen
- VII. Die Pflicht zur Entgegennahme von Anträgen gemäß § 20 Abs. 3 SGB X
- VIII. Zum Umgang mit Anträgen in der Behördenpraxis und zu möglichen Konsequenzen dieses Umgangs
- Heinz: Verhinderte oder verspätete Antragstellung im Recht der Sozialen Entschädigung
- Aufsätze
- Heft 5 (Seite 185-236)
- 2024