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ASR 2025, 125
SG Lüneburg: SGB XII: Existenzsichernde Leistungen des bisher zuständigen Trägers sind so lange weiter zu erbringen, bis der fortan zuständige Träger die Leistungserbringung übernimmt
Beschluss vom 03.04.2025 - S 38 SO 12/25 ER