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CCZ 2011, 155 (m. Anm. Fritz)
LG Hamburg: Beschlagnahmefähigkeit von im Rahmen von unternehmensinternen Untersuchungen durch beauftragte Rechtsanwälte angefertigten Befragungsprotokollen – faktische Einschränkung der Auskunftspflichten von Mitarbeitern – „nemo tenetur”-Grundsatz im Arbeitsrecht
Beschluss vom 15.10.2010 - 608 Qs 18/10 mAnm Fritz