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Zitiert in:
- CCZ
- 2015
- Heft 2 (Seite 49-96)
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Beiträge
- Rechtsprechung
- LG Essen: Allzu lockerer Umgang des Vorstandsvorsitzenden mit Unternehmensmitteln kann strafbar sein
- BGH: BGH zum Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Übernahme einer Geldsanktion für Vorstandsmitglieder durch eine Aktiengesellschaft
- LAG Hamm, Gelsenkirchen: LAG Hamm: Beginn und Hemmung der Kündigungserklärungsfrist bei Ausspruch fristloser Kündigungen nach internen Ermittlungen durch Compliance-Abteilung der Konzernobergesellschaft
- Heft 2 (Seite 49-96)
- 2015