- CCZ
- 2016
- Heft 03 (Seite 97-144)
- Beiträge
- Werkmeister/Mirza-Khanian: Internationale Pflichtenkollisionen – widersprüchliche Rechtsordnungen und damit einhergehende Haftungsrisiken
- Gernand: Fragen und Antworten zum UK Modern Slavery Act 2015 – Mit welchen Maßnahmen können Unternehmen Menschenhandel und Zwangsarbeit in ihren Lieferketten effektiv verhindern?
- Brauneck: Geht gar nicht? Bußgeldmildernde Compliance bei Entscheidungen der EU-Kommission
- von Busekist/Keuten: Zur Einrichtung eines Compliance-Ausschusses im Aufsichtsrat
- Schucht: Produktsicherheitsrecht 2016 – Neue Anforderungen an den Warenvertrieb als Compliance-Herausforderung
- Süße/Püschel: UK Bribery Act 2010 aktuell – Die Strafverfolgung von Unternehmen unter Sec. 7 UKBA gewinnt an Fahrt
- Demuth: Panama Papers – Konsequenzen für die Compliance Praxis?
- Ulmer/Rath: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
- 1. Sehr geehrter Herr Dr. Ulmer, welchen Änderungsbedarf sehen Sie aufgrund der Neuregelungen durch die DS-GVO, insbesondere für international agierende Unternehmen wie die Telekom?
- 2. Wie hoch schätzen Sie den Umsetzungsaufwand der Neuregelungen für deutsche Unternehmen ein? Wie bereitet sich die Telekom auf diese Änderungen vor?
- 3. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das „One-Stop-Shop-Prinzip“ für Unternehmen?
- 4. Würden Sie die Neuregelungen als Fortschritt bewerten, beziehungsweise erleichtern diese die Datenverarbeitung im Unternehmen/Konzern?
- 5. Ändert sich durch die Neureglungen auch der Stellenwert des Datenschutzes für Unternehmen? Immerhin können in Zukunft Aufsichtsbehörden hohe Bußgelder verhängen.
- 6. Das neue europaweite Datenschutzrecht gilt erst 2018, also zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Wie sollten sich Unternehmen jetzt schon auf die neuen Reglungen vorbereiten um 2018 in Übereinstimmung mit dem neuen Datenschutzrecht zu handeln?
- Checkliste für Unternehmen
- Beiträge
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