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                    Zitiert in:
 
- DGVZ
- 2014
- Heft 01 (Seite 1-28)
- Inhaltsverzeichnis
 - Pilz: Die historische Entwicklung des Gerichtsvollzieherwesens – Vom Germanischen Recht bis ins Mittelalter (Teil 1)
 - Rauch: Im Spannungsfeld zwischen gleichzeitigem und bedingtem Auftrag, § 807 ZPO und den Gebühren für die gütliche Erledigung
 - Rechtsprechung
- BGH: Vorsatzanfechtung aufgrund vermuteter Billigung der Gläubigerbenachteiligung – mit einer Anmerkung von Stefan Mroß, Schriftleiter der DGVZ –
 - BGH: Unbeschränkte Pfändbarkeit des Eigengeldes von Strafgefangenen
 - OLG Köln: Wirksame Zustellung von Farbfotos durch beglaubigte s/w-Kopien
 - LG Arnsberg: Keine Übersendung des Vermögensverzeichnisses bei beschränktem Antrag – mit einer Anmerkung von Stefan Mroß, Schriftleiter der DGVZ –
 - LG Berlin: Funktionelle Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die öffentliche Zustellung der Eintragungsanordnung
 - AG Hamburg: Keine Mitteilung beendeter Schuldnerkonten an den Gläubiger
 - AG Wiesloch: Keine Aufenthaltsermittlung ohne konkreten Vollstreckungsauftrag
 - AG Leipzig: Formularzwang für Finanzbehörden bei Antrag auf Durchsuchungsbeschluss
 - LG Mönchengladbach: Erhebung vom Schuldner verursachter Schreibauslagen beim Gläubiger
 - AG Köln: Keine Gebühr für die nicht erledigte gütliche Erledigung bei gleichzeitigem Auftrag
 - AG Augsburg: Keine RA-Gebühr für die gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher
 - AG Pirna: Beförderungspauschale für die Mitnahme einer Amtsperson
 
 - Statistik
 - Buchbesprechung
 - Hinweis auf andere Schriften
 
 
 - Heft 01 (Seite 1-28)
 
 - 2014