-  DGVZ
-  2017
-  Heft 9 (Seite 157-184)
-  Rechtsprechung
- BGH: Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Rechtsmittel nach bereits vollzogener Vollstreckungsmaßname / Auftrag zur beschränkten Zwangsräumung auch auf Grundlage eines Zuschlagsbeschlusses
 - BGH: Vorrang anderer Maßnahmen bei Suizidgefahr in Vollstreckungsverfahren
 - BGH: Berücksichtigung von Gesetzesänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
 - LG Stuttgart: Antrag auf Vollziehung des Haftbefehls als innerprozessuale Bedingung
 - AG Ludwigsburg: Auftrag zur Verhaftung des Schuldners ist bedingungsfeindlich
 - AG Schöneberg: Formularzwang für Vollstreckungsaufträge auch bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern
 - AG Berlin-Lichtenberg: Keine Übermittlung von Angaben zu Konten Dritter, zu denen der Schuldner Verfügungsmacht hat
 - LG Hannover: Keine Gebühr für Gütliche Erledigung bei Ausschluss im Antrag
 - AG Heidelberg: Gebühr für den Versuch der Gütlichen Erledigung entsteht auch bei nicht ausdrücklichem Auftrag
 - AG Mannheim: Gebühr für den Versuch der Gütlichen Erledigung entsteht, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen
 - AG Heidelberg: Gebühr für Gütliche Erledigung auch bei Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses
 - AG Karlsruhe-Durlach: Versuch der Gütlichen Erledigung auch bei nicht ermitteltem Schuldner
 - AG Meißen: Keine Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf Einholung von Drittauskünften
 
 
 -  Rechtsprechung
 
 -  Heft 9 (Seite 157-184)
 
 -  2017