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Zitiert in:
- DGVZ
- 2017
- Heft 9 (Seite 157-184)
- Inhaltsverzeichnis
- Aufsätze
- Rechtsprechung
- BGH: Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Rechtsmittel nach bereits vollzogener Vollstreckungsmaßname / Auftrag zur beschränkten Zwangsräumung auch auf Grundlage eines Zuschlagsbeschlusses
- BGH: Vorrang anderer Maßnahmen bei Suizidgefahr in Vollstreckungsverfahren
- BGH: Berücksichtigung von Gesetzesänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
- LG Stuttgart: Antrag auf Vollziehung des Haftbefehls als innerprozessuale Bedingung
- AG Ludwigsburg: Auftrag zur Verhaftung des Schuldners ist bedingungsfeindlich
- AG Schöneberg: Formularzwang für Vollstreckungsaufträge auch bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern
- AG Berlin-Lichtenberg: Keine Übermittlung von Angaben zu Konten Dritter, zu denen der Schuldner Verfügungsmacht hat
- LG Hannover: Keine Gebühr für Gütliche Erledigung bei Ausschluss im Antrag
- AG Heidelberg: Gebühr für den Versuch der Gütlichen Erledigung entsteht auch bei nicht ausdrücklichem Auftrag
- AG Mannheim: Gebühr für den Versuch der Gütlichen Erledigung entsteht, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen
- AG Heidelberg: Gebühr für Gütliche Erledigung auch bei Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses
- AG Karlsruhe-Durlach: Versuch der Gütlichen Erledigung auch bei nicht ermitteltem Schuldner
- AG Meißen: Keine Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf Einholung von Drittauskünften
- Buchbesprechung
- Hinweis auf andere Schriften
- Heft 9 (Seite 157-184)
- 2017