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Zitiert in:
- DGVZ
- 2018
- Heft 5 (Seite 109-128)
- Inhaltsverzeichnis
- Aufsätze
- Rechtsprechung
- BGH: Berechnung des unpfändbaren Betrages bei Nachzahlung von Sozialleistungen
- BGH: Umdeutung einer unstatthaften Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Kostensachen
- OLG Frankfurt: Keine Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers in Kostensachen
- OLG Hamm: Keine Nichterledigungsgebühr für Pfändungsauftrag nach Vermögensauskunft
- OLG Düsseldorf: Keine Nichterledigungsgebühr für Pfändungsauftrag nach Abschriftenerteilung
- LG Duisburg: Versuch der Gütlichen Erledigung im Ladungsschreiben zur Vermögensauskunft
- AG Lahr: Gebühr für Versuch der Gütlichen Erledigung auch bei bereits abgegebener Vermögensauskunft
- AG Duderstadt: Nur eine Gebühr für Gerichtsvollzieher bei Gläubigermehrheit
- AG Hechingen: Keine Rechtsanwaltsgebühr für Drittauskünfte
- Buchbesprechung
- Hinweis auf andere Schriften
- Heft 5 (Seite 109-128)
- 2018