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DNotI-Report 2004, 151
Unentgeltliche Verfügung des durch gemeinschaftliches Ehegattentestament gebundenen überlebenden Ehegatten über einen Nachlassgegenstand; vollmachtlose Vertretung bei der Zustimmung der eingesetzten Schlusserben; Formbedürftigkeit der Genehmigung - BGB §§ 182 Abs. 2, 2270, 2287, 2348, 2352
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