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DNotI-Report 2005, 95
BGH: Verjährung beginnt bei subsidiärer Notarhaftung bei zweifelhafter und unübersichtlicher Rechtslage erst, wenn hinreichend gesichert ist, dass der Schaden nur durch Inanspruchnahme des Notars ausgeglichen werden kann
Urteil vom 03.03.2005 - III ZR 353/04