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DNotI-Report 2006, 107
OLG Rostock: Vor Notar erklärte Auflassung ist materiell wirksam (und damit das Grundbuch nach vollzogener Eigentumsumschreibung nicht unrichtig), auch wenn Unterschrift unter der notariellen Niederschrift fehlt
Beschluss vom 28.04.2006 - 7 U 48/06