Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DNotI-Report 2006, 194
BGH: Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch Vertreter: Beglaubigte Abschrift der Urkunde über Vertretungsmacht muss spätestens bei Vollstreckungsbeginn mit zugestellt werden
Beschluss vom 21.09.2006 - V ZB 76/06