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DNotI-Report 2014, 57
Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Gewerbehalle als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks; nachträgliche Scheinbestandteilsbegründung durch Bestellung einer Dienstbarkeit; Scheinbestandteilsbegründung anlässlich der Grundstücksveräußerung - BGB §§ 1090, 1018, 93, 94, 95
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