- DNotZ
- 2001
- Heft 4 (Seite 257-336)
- Aufsätze
- Langenfeld: Zur gerichtlichen Kontrolle von Eheverträgen
- Grziwotz: Die Lebenspartnerschaft zweier Personen gleichen Geschlechts - Beratungspraxis und Vertragsgestaltung
- Wacke: „Vom Pech, eine gute Erbschaft zu machen” oder Die Ausschaltung des Zufalls als Maxime der Gerechtigkeit - Illustriert an der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Erben des gebundenen Verkäufers
- I. Sachverhalt
- II. Das Berufungsurteil des OLG Schleswig
- III. Die Deduktion des BGH aus vorgefassten dogmatischen Festlegungen
- IV. Enthält ein Minus das Plus?
- V. Anfängliche Personenidentität und Konfusion
- VI. Erfüllung, insbesondere Auflassungserklärung sich selbst gegenüber
- VII. „Weniger wäre mehr”
- VIII. Doppelt hält besser?
- IX. Die doppelte Begünstigung des Erben durch ein Vorausvermächtnis
- X. Das Eintrittsrecht des Vorkaufsberechtigten nach dem Tode des Verkäufers gemäß §§ 130 Abs. 2, 153 BGB
- XI. Das Vorkaufsrecht zum Freundschaftspreis (bes. im Steuerrecht)
- XII. Die Vermögensbereinigung nach Konfusion
- XIII. Die Umkehrung des Falles
- Aufsätze
- Heft 4 (Seite 257-336)
- 2001