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DNotZ 2012, 288
BGH: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem „jeweiligen Gläubiger” der Grundschuld übernommen hat
Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 12/11