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Zitiert in:
- DNotZ
- 2012
- Heft 10 (Seite 721-800)
- Rechtsprechung
- I. Allgemeines
- II. Beurkundung und Betreuung
- III. Liegenschaftsrecht
- BGH: Beseitigung der Nichtigkeit eines Kaufvertrages gemäß § 138 Abs. 1 BGB durch Bestätigung oder Neuvornahme, nicht durch nachträgliche Änderung der Preisabrede
- BGH: Kein Erlöschen eines für den jeweiligen Erbbauberechtigten bestellten Wege- und Leitungsrechts bei Erlöschen des Erbbaurechts
- BGH: Keine „Aufladung” der Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Grundstücksrückkaufsrecht mit einem Rückübereignungsanspruch aus einem weiteren Kaufvertrag mit einem Dritten
- BGH: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit
- BGH: Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück
- KG: Wirksamkeit der Verwalterzustimmung auch bei Veränderung der Rechtsstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung
- OLG Nürnberg: Hinreichende Bestimmtheit einer Vormerkung, wenn die Höhe einer erst später einzutragenden Sicherungshypothek noch nicht bestimmt ist
- OLG München: Eintragungsfähigkeit eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für Eigentümer und Dritten
- OLG Nürnberg: Bestimmtheit einer Löschungsbewilligung, durch die die Löschung einer Grundschuld „im Grundbuch und an allen etwaigen sonstigen dort vermerkten Mithaftstellen” bewilligt wird
- IV. Erbrecht
- V. Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 721-800)
- 2012