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DÖV 2020, S. 34
BVerfG: 8. Zu der Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als „jugendgefährdend“ (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
Beschluss vom 27.08.2019 - 1 BvR 811/17