Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStR 2006, 514
OFD Koblenz: Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstigen Leistungen; hier: Einheitlichkeit der Leistungen bei der Abgabe von Hardware-Komponenten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Netzbenutzungsvertrags (Abschn. 24b Abs. 17 UStR)
Rundverfügung vom 13.12.2005 - S 7100 A - St 44 3