BFH: Gewinne aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile unterliegen nicht der Gewerbesteuer – Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR ohne Rechtsgrundlage
DStRE 1997, 204 (Ls.)
BFH: Gewinne aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile unterliegen nicht der Gewerbesteuer – Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR ohne Rechtsgrundlage
Urteil vom 27.03.1996 - I R 89/95