- DStRE
- 1997
- Heft 6 (Seite 225-272)
- Einkommensteuer
- BFH: Gleichbehandlung von Beschäftigten im öffentlichen und privaten Dienst bei den Reisekosten
- FG Münster: Entnahmebedingte Schuldzinsen als Betriebsausgaben abzugsfähig
- BFH: Anwendung der Billigkeitsregelung zur Entnahme durch Nutzungsänderungen
- BFH: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen an Krankenhäuser
- BFH: Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus dem Angestelltenverkauf eines Automobilherstellers
- BFH: Aufwendungen für die Ausbildung in einem nichtausgeübten Beruf als Werbungskosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses
- BFH: Aufwendungen für Ausbildung einer Sonderschullehrerin zur “klinischen Musiktherapeutin” Werbungskosten
- BFH: Zum Werbungskostenabzug für einen Orientteppich im Arbeitszimmer
- FG Köln: Keine Höchstbetragskürzung bei teilentgeltlichem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
- FG Baden-Württemberg: Auflösung einer in 1985 zugunsten einer Gesellschafterwitwe gebildeten Pensionsrückstellung ab 1986
- BFH: Wann ist eine Einlage i. S. von § 15 a EStG “geleistet”?
- BFH: Abgrenzung von Betriebsveräußerung/-aufgabe und Betriebsverlegung; Geschäftsbeziehung als wesentliche Betriebsgrundlage
- FG Münster: Schuldzinsen im Zusammenhang mit Betriebsveräußerung steuerlich nicht abzugsfähig
- Niedersächsisches FG: Negative Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung aufgrund von Ausschüttungen
- Einkommensteuer
- Heft 6 (Seite 225-272)
- 1997