BFH: Nicht fest verbundene Teile eines Schreibarbeitsplatzes als geringwertige Wirtschaftsgüter nicht investitionszulagebegünstigt
DStRE 1998, 881 (Ls.)
BFH: Nicht fest verbundene Teile eines Schreibarbeitsplatzes als geringwertige Wirtschaftsgüter nicht investitionszulagebegünstigt
Urteil vom 21.07.1998 - III R 110/95