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Zitiert in:
- DStRE
- 2000
- Heft 3 (Seite 113-168)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Weitere betriebliche Veranlassung einer Rentenverbindlichkeitnach Betriebsaufgabe
- FG Düsseldorf: Keine Kürzung des Betriebsausgabenabzugs bei innerbetrieblichenBewirtungen
- EuGH: Dienstleistungsfreiheit und steuerliche Behandlungvon Fortbildungsveranstaltungen in EU-Mitgliedstaaten
- Niedersächsisches FG: Übertragung einer Darlehensforderung unter nahenAngehörigen
- BFH: Unzulässig für abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelterGewinn ist im Schätzungswege auf Kalenderjahr umzurechnen
- BFH: Übertragung eines Vermögensgegenstandes gegenMindestzeitrente, deren Laufzeit kürzer als voraussichtlicheLebenserwartung des Bezugsberechtigten ist, keine dauernde Last
- BFH: Kein Spendenabzug für notwendige Schulkosten
- BFH: Disagio als laufzeitabhängige Zinsvorauszahlung nureingeschränkt als Vorkosten abziehbar
- FG Hamburg: Lohnsteuerpflicht von Zahlungen an Arbeitnehmer fürUnterbringung firmeneigener Pkw?
- FG Baden-Württemberg: Schmerzensgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn
- BFH: Rechtsprechungsänderung: Anerkennung von Mietverhältnissenmit unterhaltsberechtigtenKindern (Leiturteil)
- BFH: Rechtsprechungsänderung: Anerkennung von Mietverhältnissenmit unterhaltsberechtigtenKindern (Folgeurteil)
- BFH: Lohnsteuer-Haftung bei Arbeitnehmerüberlassungim Konzern
- Niedersächsisches FG: Behandlung einer Milchreferenzmenge bei der Ermittlungdes Aufgabegewinns
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Investitionszulage
- Erbschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung–Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Zoll
- Beruf
- Heft 3 (Seite 113-168)
- 2000