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Zitiert in:
- DStRE
- 2000
- Heft 17 (Seite 897-952)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umwandlungsteuer
- Eigenheimzulage
- Investitionszulage
- Umsatzsteuer–Gemeinschaftsrecht
- Grunderwerbsteuer
- Abgabenordnung
- FG Köln: Zur Weitergabe des Namens eines Informanten, der dem Finanzamt vermeintlich nicht erklärte Einkünfte eines anderen angezeigt hat
- FG Nürnberg: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück bereitsvor Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten möglich
- BFH: Klagebefugnis einer vollbeendeten KG - Bekanntgabeeines Feststellungsbescheides an den Steuerberater einer vollbeendetenKG
- BFH: Rechtsnatur der Anordnung einer förmlichen Zustellung; Steuernummer keine ausreichende Geschäftsnummer in Zustellungsurkunde und auf Briefumschlag
- FG Köln: Festsetzungsfrist für Schenkungsteuer beginntmit Kenntnis der zuständigen Dienststelle
- Niedersächsisches FG: Ernstliche Zweifel, ob Hinterziehung von Vermögensteuerzu verlängerter Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 AO führt
- FG Köln: Kein Anspruch auf Schlussbesprechung bei anderweitigerGelegenheit zur Äußerung bei Betriebsprüfung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Heft 17 (Seite 897-952)
- 2000