- DStRE
- 2002
- Heft 17 (Seite 1049-1104)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
- FG Nürnberg: Arbeitszimmer einer Key Account Managerin als Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit
- FG Düsseldorf: Zum Betriebsausgabenabzug bei Zahlungen an eine Unterstützungskasse
- BFH: Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i EStDV (heute: § 7i EStG) bei einem Baudenkmal
- BFH: Keine Rücklage nach § 7g EStG, wenn diese erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung des Wirtschaftsguts geltend gemacht wird
- Niedersächsisches FG: Wiederaufnahme eines kurzfristig unterbrochenen Arbeitsverhältnisses begründet keine erneute doppelte Haushaltsführung
- FG des Landes Brandenburg: Aufwendungen für „Handelsblatt” nicht als Werbungskosten abziehbar
- BFH: Wohneigentumsförderung für nach DDR-Recht rechtmäßig zu Wohnzwecken genutzte Gebäude
- FG Köln: Zur Anwendung des § 15a EStG auf Gesellschafter einer ausschließlich Vermietung und Verpachtung betreibenden GbR
- BFH: Gewinn aus Verkauf von Zuckerrübenlieferrechten keine steuerbegünstigte Entschädigung
- FG Hamburg: Berücksichtigung eines anteiligen Arbeitnehmerpauschbetrages bei Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkommensgrenze
- FG München: Zweckgebundene Barschenkung keine Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- FG Rheinland-Pfalz: Kindergeld: Rückzahlung von BaföG-Leistungen als negative Einnahmen des Kindes
- BFH: Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden für Berufsausbildung bestimmt
- BFH: Progressionsvorbehalt und Splitting-Tarif beim Wegzug in einen anderen EU-Staat
- BFH: Behinderungsbedingte Aufwendungen für betreutes Wohnen als außergewöhnliche Belastung; Entbehrlichkeit eines amtsärztlichen Attests bei Kostenübernahme durch Sozialhilfeträger
- BFH: Regelungsinhalt von Bescheiden, die Kindergeldfestsetzungen aufheben
- Einkommensteuer
- Rechtsprechung
- Heft 17 (Seite 1049-1104)
- 2002