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Zitiert in:
- DStRE
- 2005
- Heft 20 (Seite 1177-1240)
- Inhaltsverzeichnis
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- BFH: Keine Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht wegen Fremdfinanzierung mit anfangs hohen Darlehenszinsen
- Niedersächsisches FG: Abschreibungszeitraum von entgeltlich erworbenen Vertreterrechten
- Schleswig-Holsteinisches FG: Wahl der Abschreibungsmethode bei Grundstücksgemeinschaft
- FG Münster: Abgrenzung Fortbildungskosten und Kosten der Lebensführung bei Supervisionsseminaren
- FG Baden-Württemberg: Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten
- FG Berlin: Einkünfteerzielungsabsicht und gewerblich geprägte Personengesellschaft bei geplantem geschlossenem Immobilienfonds
- FG Köln: Zur Einordnung eines „Darlehenskontos” als Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG
- FG Köln: 25 %iger Erbbaurechtsanteil als wesentliche Betriebsgrundlage
- FG Münster: Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG bei Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
- FG Rheinland-Pfalz: Gegenleistung für die Aufgabe einer Rechtsposition als sonstige Einkünfte
- BFH: Keine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags von einem außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates lebenden behinderten Kind auf im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil
- BFH: Kein verlängerter Kindergeldbezug bei erst nach vollendetem 27. Lebensjahr eingetretener Behinderung wegen früher abgeleistetem Wehrdienst
- BFH: Progressionsvorbehalt nur bei Lohnersatzcharakter beim sozialrechtlichen Leistungsempfänger
- Berichtigung
- Einkommensteuer/Grundgesetz
- Einkommensteuer/EU-Recht
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Umwandlungssteuer
- Bewertung
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Abgabenordnung/Einkommensteuer
- Finanzgerichtsordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Heft 20 (Seite 1177-1240)
- 2005