FG Rheinland-Pfalz: Berücksichtigung von zurückbehaltenen Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des auf Grund einer Einbringung nach § 24 UmwStG entstehenden Übergangsgewinns
DStRE 2006, 1393
FG Rheinland-Pfalz: Berücksichtigung von zurückbehaltenen Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des auf Grund einer Einbringung nach § 24 UmwStG entstehenden Übergangsgewinns
Urteil vom 03.05.2006 - 1 K 1608/03