Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStRE 2006, 1432 (Ls.)
BFH: Betriebsaufspaltung: Auch nicht besonders hergerichtete oder gestaltete Büroräume in einem Einfamilienhaus können wesentliche Betriebsgrundlage sein
Urteil vom 13.07.2006 - IV R 25/05