FG Nürnberg: § 13a ErbStG bei Übertragung von begünstigtem Vermögen als Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch nicht anzuwenden
DStRE 2007, 1029
FG Nürnberg: § 13a ErbStG bei Übertragung von begünstigtem Vermögen als Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch nicht anzuwenden
Urteil vom 07.12.2006 - IV 240/2004