Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStRE 2009, 1472 (Ls.)
BFH: Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort des Leistenden zu besteuern ist
Urteil vom 03.06.2009 - XI R 34/08