FG Baden-Württemberg: Leitender Angestellter mit regelmäßiger Arbeitsstätte in der Schweiz und zeitweiser Tätigkeit in Drittstaat unterliegt nicht deutscher Besteuerung
DStRE 2009, 988
FG Baden-Württemberg: Leitender Angestellter mit regelmäßiger Arbeitsstätte in der Schweiz und zeitweiser Tätigkeit in Drittstaat unterliegt nicht deutscher Besteuerung
Urteil vom 05.06.2008 - 3 K 2565/08