EuGH: Erstattung eines Teils des Mehrwertsteuerüberschusses im Rahmen der Voranmeldung darf nicht aufgrund mathematischer Berechnungen bis zur Prüfung der Jahreserklärung aufgeschoben werden
DStRE 2013, 429
EuGH: Erstattung eines Teils des Mehrwertsteuerüberschusses im Rahmen der Voranmeldung darf nicht aufgrund mathematischer Berechnungen bis zur Prüfung der Jahreserklärung aufgeschoben werden
Urteil vom 18.10.2012 - C-525/11