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Zitiert in:
- DStRE
- 2013
- Heft 14 (Seite 833-896)
- Inhaltsverzeichnis
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- BFH: Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71
- FG Köln: Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Übertragung eines 50%igen Anteils an der Betriebs-GmbH und vorheriger Gründung einer Besitz-GbR
- FG München: Kein Abzug nachträglicher Betriebsausgaben bei nach Insolvenzeröffnung über das Ehegatten-Oder-Konto erfolgten Zinszahlungen
- FG Berlin-Brandenburg: Kellerraum im eigenen Zweifamilienhaus kein außerhäusliches Arbeitszimmer
- Niedersächsisches FG: Aufwendungen für gemischt genutztes Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH: Nachträgliche Anschaffungskosten zur Rettung der Kapitalanlage
- FG München: Anforderungen an das Vorliegen einer atypisch stillen Gesellschaft
- FG Düsseldorf: Nachträglicher Werbungskostenabzug beim fremdfinanzierten Erwerb einer Beteiligung nach § 17 EStG
- Niedersächsisches FG: Antrag auf Wahlveranlagung der Kapitaleinkünfte (Günstigerprüfung) nach Eintritt der Bestandskraft
- FG Rheinland-Pfalz: Erstmaliger Anbau eines Wintergartens keine Handwerkerleistung i. S. des § 35a Abs. 3 EStG
- FG München: Zur Lohnsteuerpauschalierung bei Tombola im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
- BFH: Antragsveranlagung; Ermittlung der Einkünfte
- FG Münster: Versagung des Sonderausgabenabzugs für dauernde Last eines beschränkt Steuerpflichtigen aufgrund eines übertragenen GbR-Anteils europarechtswidrig
- Gewerbesteuer
- Bewertung
- Umsatzsteuer
- EU-Recht
- Investitionszulage
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Finanzgerichtsordnung/Insolvenzordnung
- Gerichtskosten
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Beruf
- Heft 14 (Seite 833-896)
- 2013