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DStRE 2016, 303
FG Berlin-Brandenburg: Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Aufklärungsversäumnis des FA hinsichtlich unterbliebener Auflösung einer Ansparrücklage
Urt. vom 07.05.2015 - 10 K 10167/11