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DStRE 2017, 564
FG Sachsen: § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Rechtsgrundlage für die Aufhebung eines gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids, der vom aktuell nicht mehr sachlich zuständigen FA erlassen wurde
Urteil vom 19.05.2016 - 2 K 1730/15