DStRE 2018, 249
FG Berlin-Brandenburg: Anforderungen an die Kassenbuchführung des Inhabers eines Friseurgeschäfts mit dem besonderen Geschäftszweig „Haarverlängerung“ – keine Verpflichtung des FG zu einer eigenständigen Nachkalkulation im AdV-Verfahren
Beschluss vom 13.02.2017 - 7 V 7345/16