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DStRE 2018, 817
FG Baden-Württemberg: Bei einer unzuständigen Behörde angebrachter Rechtsbehelf wahrt die Einspruchsfrist bereits bei Absendung durch die unzuständige an die zuständige Behörde innerhalb der Frist
Urteil vom 04.05.2017 - 3 K 3046/14