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Zitiert in:
- DStRE
- 2018
- Heft 14 (Seite 833-896)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
- FG Rheinland-Pfalz: Zufluss von treuhänderisch vereinnahmten Fremdgeldern an Rechtsanwalt durch Erklärung der Aufrechnung mit Honorarforderungen
- FG Münster: Notfall-Behandlungsraum eines Arztes im privaten Wohnhaus als häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster: Zurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG bei Personengesellschaften
- FG Münster: Bereitstellung trockener Brötchen und Heißgetränke kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks
- FG Münster: Erste Tätigkeitsstätte eines Flugbegleiters – Entfernungspauschale auch für die Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnung
- FG Düsseldorf: Doppelte Haushaltsführung – Höchstbetragsgrenze des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG gilt nur für „Unterkunftskosten“
- FG Berlin-Brandenburg: Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während Sonderurlaubs zur Kinderbetreuung
- FG Münster: Keine Aufdeckung stiller Reserven bei freiwilligem Landtausch nach §§ 103a ff. FlurbG
- FG Rheinland-Pfalz: Steuerfreiheit einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- BFH: Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
- FG Düsseldorf: Keine Option zur Regelbesteuerung von Kapitalerträgen bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft
- BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
- Körperschaftsteuer
- EU-Recht
- Grunderwerbsteuer
- Abgabenordnung
- Sonstiges
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Beruf
- Einkommensteuer
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 833-896)
- 2018