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DStRK 2019, 85
Anm. zu BFH: Gewinne aus Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 EStG unterliegen 80%iger gewerbesteuerlicher Kürzung
Entscheidungsbesprechung von Daniel Guilbert zum Urteil v. 25.10.2018 - IV R 35/16