- FamFR
- 2010
- Heft 18 (Seite 409-432)
- Beiträge
- Thiel, Schneider: Zehn Fragen zum Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen
- I. Auf welchen Zeitpunkt ist für die Bemessung des dreifachen Nettoeinkommens abzustellen?
- II. Welcher Zeitpunkt ist für abgetrennte Alt-Verfahren zu Grunde zu legen?
- III. Sind „Ost- und West-Anwartschaften“ als zwei verschiedene Anwartschaften anzusehen?
- IV. Ist ein Wert für den Versorgungsausgleich auch dann anzusetzen, wenn ein Ausgleich nicht stattfindet?
- V. Sind vom dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute Kinderfreibeträge abzuziehen?
- VI. Auf welche Einkommensarten ist abzustellen?
- VII. Gilt in abgetrennten Verfahren ein Wert von 10% oder von 20%?
- VIII. Kommt eine Unterschreitung des Mindestwertes (§ 50 I 2 FamGKG) in Betracht?
- IX. Welche Kriterien führen zu einer Abweichung vom Regelwert?
- X. Sind Anpassungsverfahren gem. § 33 VersAusglG nach § 50 FamGKG zu bewerten?
- Zimmermann: Das Sorgerecht des Vaters für sein nichteheliches Kind
- Eichenhofer: Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe in der betrieblichen Altersversorgung
- Thiel, Schneider: Zehn Fragen zum Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen
- Beiträge
- Heft 18 (Seite 409-432)
- 2010