-
Zitiert in:
- Fachdienst Erbrecht
- 2007
- Heft 4
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Litzenburger: Bei einem Erbvertrag nach dem Berliner Modell darf der überlebende Partner von der bindenden Schlusserbeneinsetzung nur im Rahmen des Änderungsvorbehalts abweichen
- Litzenburger: Zur Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft für ihre Kinder bedürfen Eltern entgegen dem Wortlaut des § 1643 II 2 BGB der Genehmigung des Familiengerichts
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 4
- 2007