-
Zitiert in:
- Fachdienst Insolvenzrecht
- 2008
- Heft 16
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Wichtige Leitsätze
- BGH: Kein Pfändungsschutz für Vergütung für Dienste, die der vollbeschäftigte Schuldner in seiner Freizeit erbringt
- BGH: Umbuchen von Zahlungen des Schuldners von einem debitorischen Konto auf ein anderes benachteiligt Gläubiger nur ausnahmsweise
- BGH: Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnis nicht nach §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar
- BPatG: Auch im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren hat der Insolvenzverwalter eine �Heilungsmöglichkeit eigener Art�
- OLG Brandenburg: Pfändung und Einziehung einer Forderung ist bei Mitwirkung des Schuldners ausnahmsweise anfechtbar
- OLG Frankfurt a. M.: Gläubiger eines Unterhaltsanspruchs hat kein Recht auf Akteneinsicht in Insolvenzakten
- OLG Düsseldorf: Besitzschutzansprüche auch gegen in verbotener Eigenmacht handelnden Insolvenzverwalter
- LG Düsseldorf: Regelvergütung des Verfahrenstreuhänders kann trotz atypischen Tätigkeitsumfangs wegen Gegenüberstellung mit Regelinsolvenzverfahren herabgesetzt werden
- LG Braunschweig: Rechtspfleger muss Richter die Möglichkeit geben, in der Frage der Entlassung eines Insolvenzverwalters das Verfahren an sich zu ziehen
- ArbG Freiburg: Arbeitnehmer muss über bestimmte Bedingungen in Übernahmevertrag zwischen Insolvenzverwalter und potenziellem Übernehmer aufgeklärt werden
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 16
- 2008