Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2007, 231455
Anm. zu OLG Stuttgart: Nach der Bewilligung von Beratungshilfe hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Festsetzungsverfahren nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht
Entscheidungsbesprechung von Mayer zum Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07