- FD-RVG
- 2007
- Heft 5
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Durch den Mehrvertretungszuschlag Nr. 1008 VV erhöhen sich sowohl die Geschäfts- wie auch die Verfahrensgebühr
- Mayer: Bei einer Kostenverteilung nach Quoten und Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer Partei findet die Kostenausgleichung in einem einzigen Beschluss statt
- Mayer: Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist unzulässig
- Mayer: Vorschusszahlungen für das Ermittlungsverfahren sind auf die Pflichtverteidigergebühren für die 1. Instanz anzurechnen
- Mayer: Keine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV für Ruhensantrag und späterer Erledigung wegen Musterklageverfahren
- Mayer: Schuldhaftes Unterlassen des Wertgebührenhinweises durch den Rechtsanwalt führt zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten
- Urteilsanmerkungen
- Heft 5
- 2007