Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2007, 242296
Anm. zu OLG Stuttgart: Der Streitwert einer Stufenklage richtet sich auch dann nach dem höheren Wert des Leistungsantrags, wenn dieser unbeziffert geblieben ist
Entscheidungsbesprechung von Mayer zum Beschluss v. 09.08.2007 - 11 WF 134/07